01.02.2024

Handhabung von Feuerlöschern

Richtiges Verhalten im Brandfall

Führt Ihr erster Löschversuch zu keinem Erfolg, sofort den Raum verlassen. Schließen Sie möglichst hinter sich die Türen, aber nehmen Sie den Schlüssel mit. Alarmieren Sie die Feuerwehr z.B. mit der Telefon-Notrufnummer 112

Sie rufen an - wir kommen sofort !
Denn wir machen noch Hausbesuche !

Sicher ist sicher: Rufen Sie im Brandfall immer die Feuerwehr

  • Obwohl Feuerlöscher nach den heute gültigen öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften für Privathaushalte grundsätzlich nicht mehr vorgeschrieben sind, sollte in jedem Haushalt ein funktionsfähiger Löscher vorhanden sein. Mit einem Feuerlöscher lassen sich Brände im Entstehungsstadium wirksam bekämpfen und so die Brandausbreitung und Großschäden verhindern.
  • Für Gewerbebetriebe und Sonderbauten gelten die Regeln für die Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaft sowie entsprechende Sonderbauvorschriften (z.B. Gaststättenverordnung).
  • Auch die Baugenehmigungsbehörde kann weitere Feuerlöscher zur Auflage machen. Außerdem sind für den gewerblichen und landwirtschaftlichen Bereich im Versicherungsvertrag zusätzliche Sicherheitsvorschriften möglich.

Welche Löscher soll man einsetzen ?

Löschmittel unterscheiden sich durch die Art des Löschmittels, das sie enthalten. Ein falsches Löschmittel kann einen Brand schlagartig um ein Vielfaches vergrößern. Löschen Sie beispielsweise einen Fettbrand niemals mit Wasser!

Die Brandklasseneinteilung hilft bei der Auswahl des richtigem Löschmittels.

  •  Brände fester Stoffe, hauptsächlich organischer Natur, mit Glutbildung
    z.B. Holz, Papier, Stroh, Kohle, Textilien, Autoreifen
  •  Brände von flüssigen oder flüssig werdenden Stoffen
    z.B. Benzin, Öle, Fette, Harze, Teer, Wachse, Alkohole, Kunststoffe
  •  Brände von Gasen
    z.B. Methan, Propan, Wasserstoff, Acetylen, Stadtgas
  •  Brände von Metallen
    z.B. Aluminium, Magnesium, Natrium, Lithium, Kalium oder deren Legierungen

  • Feuerlöscher enthalten oft Löschmittel, die für mehrere Brandklassen gleichzeitig geeignet sind. Für Privathaushalte empfiehlt sich der Einsatz von ABC-Pulverlöschern und von Wasser-, bez. Schaumlöschern.
  • Nachdem bei Versuchen der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Genuss festgestellt worden war, dass die empfohlenen bzw. vorgeschriebenen Löschdecken und CO 2-Löscher nicht in der Lage sind, Fettbrände zuverlässig zu löschen, haben die zuständigen Normengremien in einer Verlautbarung die Anforderungen an einen Feuerlöscher zum erfolgreichen Löschen von Fettbränden genau definiert.
  • Zwischenzeitlich hat ein großer deutscher Feuerlöscherhersteller einen Löschertyp auf den Markt gebracht, der speziell für den Gebrauch an Friteusen und Tiefbratgeräten entwickelt wurde und nach EN 3 zugelassen ist. Das darin enthaltene Löschmittel löscht bei Speiseöl und sonstigen Fettbränden zuverlässig durch Verseifung der brennenden Flüssigkeit. Es bildet sich eine Sperrschicht über dem Brandherd, der Zutritt von Sauerstoff wird unterbunden. Gleichzeitig kühlt das Löschmittel das Öl oder Fett unter die Selbstentzündungstemperatur herunter und verhindert damit ein erneutes Aufflammen des Brandes.

Der Umgang mit dem Feuerlöscher ist ganz einfach

Trotzdem sollten Sie sich und Ihre Familie regelmäßig mit dem Feuerlöscher vertraut machen!

So setzen Sie einen Feuerlöscher richtig ein !

Sicherung ziehen

Auslöseeinrichtung bedienen z. B. durch Eindrücken des Schlagknopf

Feuer mit gezielten Stößen löschen

Das Feuer mit dem Wind angreifen

Flächenbrände von vorne und unten ablöschen

Tropf- und Fließbrände von oben bekämpfen

Mehrere Feuerlöscher gleichzeitig einsetzen

An der Brandstelle auf Widerentzündung achten

Gebrauchte Feuerlöscher wieder füllen lassen

  • Die Normung der Feuerlöscher sieht eine Prüfung alle zwei Jahre vor. Nur so lässt sich die Funktionsfähigkeit sicherstellen. Diese Regelung gilt für Aufladelöscher, bei denen sich das Treibgas in einem eigenen Behälter befindet und erst bei Auslösung in den Löschmitteltank strömt.
  • Vorsicht bei Dauerdrucklöschern, bei denen sich das Löschmittel und Treibgas in einem einzigen Behälter befinden. Diese Behälter müssen nach der Druckbehälterverordnung zusätzlich zu den genannten Prüfterminen alle zehn Jahre durch Sachverständige (z.B. TÜV) geprüft werden.